B&m Airporttaxi & Mietwagen GmbH

bequem - pünktlich - freundlich

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH

I     Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGBs. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.


II    Leistungen

Wir sind stets darauf bedacht, unseren Kunden ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau zu fairen Konditionen anzubieten. Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und befinden sich in einem einwandfreien Zustand.


Die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH ist jederzeit berechtig, Beförderungsaufträge abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für die Kunden, Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder dem Besitz der B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH berechtigt, nachstehende Personen von Beförderungsleistungen auszuschließen:

a) Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem, anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten.

b) Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Die Mitarbeiter der Firma Mag. Bernhard Krebs GmbH sind mit den Pflichten des Obsorgeverpflichteten nicht belastet.

Die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH ist berechtig, Gepäckübernahmen abzulehnen, sofern eine ordnungsgemäße Unterbringungen nicht ausreichend sichergestellt ist. Von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen sind Gegenstände, die einzeln oder im Gesamten das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges überschreiten und/oder wegen ihrer Beschaffenheit oder des Umfanges nicht verladen werden können. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass beim gewerblichen Personentransport keinerlei Gepäcksstücke im Fahrgastraum mitgeführt werden dürfen.

Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder dem Besitz der Firma  Mag. Bernhard Krebs GmbH befördert werden können. Für Hunde sind Beißkörbe mitzuführen und über Aufforderung zu verwenden.

III     Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erscheinen. Wartezeiten gehen zu Lasten der Fahrdauer. Bei einer Wartezeit von über einer Stunde behalten wir uns vor, 24,00 €  bzw. anteilig 6,00 € je angefangene 15 Minuten auf den endgültigen Fahrpreis anzurechnen. 
Eine Verlängerung der Fahrt über den gebuchten Zeitraum ist dem Disponenten bzw. dem Fahrteinsatzleiter mündlich oder auch schriftlich mitzuteilen.

Abholung vom Flughafen
Wir werden auch bei Abweichungen von der Planankunft bemüht sein, unsere Kunden pünktlich abzuholen. Wenn jedoch die Fluglinie eine Umbuchung auf einen anderen Flug vornimmt, ist es in der Verantwortung des Kunden, uns von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen. Andernfalls ist eine Abholung eventuell nicht mehr möglich und die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH behält sich für diesen Fall vor, Stornogebühren in der Höhe von € 20,- (gilt nur für Flughafen Wien-Schwechat! Bei allen anderen Flughäfen verrechnen wir 40% des Auftragswertes als Stornogebühr) zu verrechnen.

IV    Haftungsbestimmungen

Unsere geschulten Fahrer verpflichten sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und  Ort zu erscheinen und dem Kunden, den bestmöglichen Service anzubieten.
Je nach Verkehrs- und Wetterlage kann es zu Verspätungen kommen. Wartezeiten von Seiten des Kunden müssen in so einem Fall in Kauf genommen werden.
Die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden. Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom Kunden innerhalb von drei Werkstagen gemeldet werden. Wenn keine Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht.
Die B & m Airport Taxi Mietwagen GmbH haftet nicht für im Fahrzeug liegengelassene Gegenstände.

V    Buchungs – und Stornobedingungen

Fahrten können über unsere Homepage, telefonisch oder auch per Fax angefragt und gebucht werden. Reservierungen, gelten erst nach mündlicher oder auch schriftlicher Bestätigung durch unsere Zentrale als fest gebucht. Fahrten können durch unsere Zentrale, je nach Verkehrslage ( Verkehrsstaus, Staßenbauarbeiten, etc…) annulliert oder zeitlich verschoben werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die verbindliche Reservierung jederzeit schriftlich bestätigen zu lassen.


Nach einer Bestellung über unsere Homepage erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung ist eine automatisch generierte Mail.
Sie ist keine Auftragsbestätigung! Wir versenden eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail. Erst mit dem Zusenden dieser gesondert versendeten Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande.

VI    Preise, Angebote und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise über unsere Dispositionszentrale sind ein verbindliches Angebot.
Unsere Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Regel ist das Entgelt unmittelbar nach Beendigung der Fahrt beim Fahrer in bar zu bezahlen. Auf Verlangen kann Ihnen der Fahrer einen Beleg für die jeweilige Fahrt ausstellen.
Auch können Zahlungen, nach Absprache mit der Geschäftsleitung, unter Angabe einer Rechnungsadresse mit sonstigen Bezugsdaten (z.B. Kostenträger, Kostenstelle,…), in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen, wobei das Eingangsdatum der Buchung auf unser Bankkonto entscheidend ist. Skontoabzüge oder sonstige Abzüge werden nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt.



VII    Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit der von uns angebotenen Dienstleistung der Sitz unseres Unternehmens.

VIII    Datenschutz


Wir verpflichten uns, die uns überlassenen Daten nur zum Zweck unserer angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage entsprechend vertraulich zu verwenden.

Stand: Februar 2011

Flughafen Wien

Unsere Geschichte

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